Vorsorge-/Ruhestandsplanung:
NEU: Direktversicherung für Grenzgänger nach § 3 Nr. 63 EStG
Absichern für den Ruhestand durch eine hohe Altersvorsorge und niedrige Steuern! Grenzgänger, die in der Schweiz beschäftigt sind, aber in Deutschland wohnen sind unbeschränkt steuerpflichtig. Die Vertragsabwicklung und steuerliche Geltendmachung erfolgt ausschließlich über den Arbeitnehmer. Diese besondere Form ist vergleichbar mit der schweizer Säule 3a. Der Beitrag kann durch den Arbeitnehmer, auch schon in seinen Quartalsvorauszahlungen an das deutsche Finanzamt, zu 100% steuerlich geltend gemacht werden.
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